Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Tarifrunde zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

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In Wiesbaden hat heute die Tarifrunde 2024 für die rund 56.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen begonnen. Die Verhandlungsführerin und Verhandlungsführer der Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) trafen hierzu auf den Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck, im Hessischen Innenministerium. Nach der gewerkschaftlichen Kernforderung soll es 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich mehr Geld geben und das für eine Laufzeit von 12 Monaten. Zudem sollen die Ergebnisse der Verhandlungsrunde anschließend auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen werden. Weiterhin ist eine Anhebung der Auszubildendenentgelte um 260 Euro gefordert. Hinzu kommen noch zahlreiche Sonderforderungen wie beispielsweise ein volles 13. Monatsgehalt, mehr Freizeitausgleich für ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit, eine Bindungsprämie für Auszubildende und die Neueinführung bzw. Erhöhung von Zulagen.

Der Hessische Innenminister Roman Poseck sprach zunächst den Landesbediensteten seinen Dank für ihre hervorragende Arbeit aus. „Die tagtägliche Arbeit der Beschäftigten des Landes Hessen ist von unschätzbarem Wert. Gerade in der heutigen Zeit brauchen wir einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Das große Engagement der Bediensteten des Landes ist der Grund dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die hessische Landesverwaltung verlassen können. Dafür danke ich allen Beschäftigen des Landes im Namen der Hessischen Landesregierung.“

Einen ausgewogenen Kompromiss finden

Der Minister führte weiter aus, dass Hessen dem berechtigten Interesse der Gewerkschaften nach höheren Bezügen in der geforderten Höhe nicht nachkommen kann. „Das Erfüllen der gewerkschaftlichen Forderungen würde das Land mehr als zwei Milliarden Euro jährlich kosten. Die Forderungen sind insbesondere mit Blick auf den angespannten Landeshaushalt nicht tragbar. Eine Entgeltsteigerung in der geforderten Höhe von 10,5 Prozent bzw. mindestens 500 Euro ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bei einer Inflationsrate in Hessen im Jahresdurchschnitt 2023 von 5,8 Prozent, die zuletzt im Monat Januar 2024 auf 2,2 Prozent gesunken ist, nicht zu vermitteln. Wir dürfen bei den Verhandlungen nicht die finanziellen Möglichkeiten und Handlungsspielräume des Landes aus den Augen verlieren. Hier gilt es einen ausgewogenen Kompromiss zu finden, der sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt berücksichtigt. In diesem Sinne erhoffe ich mir gute und konstruktive Verhandlungen.“

Die weiteren Verhandlungsrunden sind für den 6.-7. März sowie den 14.-15. März terminiert.

Warum ein eigener Hessentarif?

Tarifbeschäftigte des Landes Hessen genießen traditionell eine Reihe von kinderfreundlichen und leistungsorientierten Regelungen, die im Hessentarif verankert sind. Viele dieser Regelungen dienen auch der Fachkräftegewinnung und -bindung, damit das Land Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Insgesamt bietet der Hessentarif mehr als 150 Abweichungen, die es bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht gibt und ohne den Austritt des Landes aus der TdL auch nicht geben würde. Hierzu einige Beispiele:

  • Im Gegensatz zur TdL wurden im Hessentarif der kinderbezogene Zuschlag für Neubeschäftigte nicht gestrichen, sondern mit den Gewerkschaften die Einführung einer Kinderzulage vereinbart – die auch für Azubis und Praktikanten gilt. Nur in Hessen erhalten die Beschäftigten pro Kind und Monat eine Zulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind sogar 150 Euro.
  • Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.
  • Mit dem LandesTicket Hessen können die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Landes Hessen seit 2018 aufgrund einer bundesweit einmaligen tarifvertraglichen Regelung die Leistungen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs im gesamten Bereich des Landes Hessen nutzen, unabhängig von der Strecke Wohnort-Dienstort und einschließlich diverser Mitnahmemöglichkeiten für Angehörige.
  • In Hessen wird das ehrenamtliche Engagement in all seinen Facetten unterstützt und anerkannt. Tarifbeschäftigten des Landes, die Inhaber einer Ehrenamts- oder einer Jugendleiter-Card sind, erhalten so einen Freizeitausgleich von einem Arbeitstag pro Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts.