Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Strecke probeweise für Speed-Pedelecs nutzbar

Auf der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt starten das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) und das Regierungspräsidium Darmstadt ab Mitte Mai einen vorerst auf ein Jahr beschränkten Verkehrsversuch.

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Während des Versuchszeitraums darf der bislang fertig gestellte Abschnitt zwischen Langen und Darmstadt-Nord auch von sogenannten „S-Pedelecs“ genutzt werden. „S-Pedelecs“ sehen zwar aus wie herkömmliche Pedelecs, fallen aber unter die Kategorie der versicherungs- und kennzeichenpflichtigen „Kleinkrafträder“ und dürfen generell nicht auf Radwegen fahren. „S-Pedelecs“ verfügen wie normale Pedelecs über eine elektrische Tretunterstützung, die jedoch nicht bei 25 km/h, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abschaltet.

Mit dem Verkehrsversuch soll mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Hochschule Darmstadt ergebnisoffen untersucht werden, ob ausgewählte Strecken wie beispielsweise Radschnellverbindungen auch für die Nutzung durch „S-Pedelecs“ geeignet sein könnten.

Die Durchführung von Verkehrsversuchen ist entscheidend, um alle möglichen Wege für eine schnellere Verkehrswende zu testen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hier nun in die Umsetzung gehen und bin gespannt welche Ergebnisse wir daraus ziehen können.

Kaweh Mansoori Verkehrsminister

Befürworter argumentieren, dass „S-Pedelecs“ nur kurzfristig und unter maximaler Anstrengung eine Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können und eher im durchschnittlichen Geschwindigkeitsniveau von Rennrädern anzusiedeln sind. Gleichzeitig wird dem „S-Pedelec“ ein großes Potential zugeschrieben, insbesondere auf längeren Alltags-Strecken eine Alternative zum Auto sein zu können.

S-Pedelecs bisher nur auf der Fahrbahn erlaubt

Demgegenüber stellt sich die Frage der Verkehrssicherheit, unter anderem aufgrund der großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen langsamen Radfahrenden und „S-Pedelec“-Nutzenden. Der Bundesgesetzgeber hat daher aufgrund der durch elektrische Tretunterstützung möglichen hohen Fahrgeschwindigkeiten von „S-Pedelecs“ von bis zu 45 km/h diese bewusst den Krafträdern zugeordnet und eine generelle Freigabe für Radwege nicht gesetzlich festgeschrieben.

Bislang sind S-Pedelecs ein Nischenprodukt. Der Marktanteil von „S-Pedelecs“ unter allen verkauften Fahrrädern liegt bei unter 1%. Die Fahrrad-Industrie erklärt dies auch mit dem prinzipiellen Nutzungsverbot von Radwegen, was dazu führt, dass „S-Pedelecs“ auch außerorts auf Landstraßen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn fahren müssen, selbst wenn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist.

Umfassende Untersuchungen zu Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit

Im Verkehrsversuch soll untersucht werden, mit welchen Geschwindigkeiten die unterschiedlichen Nutzergruppen auf der Radschnellverbindung unterwegs sind und welche Auswirkungen sich durch die Freigabe für „S-Pedelecs“ ergeben. Dazu finden bereits in den Wochen vor dem Start des Verkehrsversuchs vor Ort Messungen statt. So lange die Zusatzbeschilderung „S-Pedelecs frei“ noch nicht montiert sind, bleibt daher die Nutzung der Radschnellverbindung für „S-Pedelecs“ konsequent untersagt.

Die wissenschaftliche Untersuchung umfasst neben der technischen Erfassung von Geschwindigkeiten und Beobachtungen zur Verkehrssicherheit auch Vor-Ort-Befragungen und Interviews. Mit ersten Ergebnissen aus der wissenschaftlichen Begleitung des Verkehrsversuchs ist im Frühjahr 2025 zu rechnen.

Das Ministerium und das Regierungspräsidium behalten sich zudem vor, den Verkehrsversuch auch früher zu beenden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sein sollte.