Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Überbrückungshilfe III gestartet

Finanzielle Erleichterung für Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Erste Abschläge werden in Bälde ausgezahlt.

Ein wichtiges Signal für die auch weiterhin durch den Lockdown geschlossenen bzw. betroffenen hessischen Unternehmen: Die Überbrückungshilfe III ist gestartet. Damit können Unternehmen bis zu dem erhöhten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 monatliche Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen, Fixkostenzuschüsse beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Durch Zusatzregelungen kann die besonders getroffene Reise- und Veranstaltungsbranche weitere Ausfallkosten geltend machen und auch der stationäre Einzelhandel kann unverkäufliche Waren der Wintersaison abschreiben. Der Bund hat erste Abschlagszahlungen für Anfang der kommenden Woche zugesagt.

„Immer wieder hat sich Hessen gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, dass der Zugang zu den dringend benötigten Hilfsgeldern vereinfacht und erweitert werden muss. Endlich wurden die Abschlagszahlungen und die Maximalförderung erhöht, Wertverluste von Saisonware und Investitionen in Modernisierung in der Berechnung anerkannt und Betriebe und Selbstständige können diese Corona-Hilfen jetzt endlich beantragen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth. Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen läuft die Abwicklung der Gelder über die Länder. In Hessen übernehmen das Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Steuerverwaltung. „In Hessen haben wir nochmals alle Kräfte gebündelt und die Teams verstärkt, damit eine zügige Bearbeitung und eine schnelle Auszahlung gewährleistet ist“, betonten die Minister.

Ein bestimmter Anteil der Fixkosten wird erstattet

Zunächst mussten auf Bundesebene die Programme entwickelt und bereitgestellt werden, was die mögliche Antragsstellung verzögert hat. Mit der Überbrückungshilfe III werden je nach Höhe des Umsatzeinbruches 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat. Für verbundene Unternehmen werden es demnächst sogar 3 Mio. Euro pro Monat sein. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, also Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen oder Rechtsanwälte. Die ersten Abschlagszahlungen sollen ab nächster Woche auf den Konten der Unternehmerinnen und Unternehmer sein, mit den vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge wird ab März gerechnet.

Als Abschläge sind bis 50 Prozent der Ausfallsumme zugesagt, allerdings vor Antragsprüfung auf eine Summe von 100.000 Euro pro Antragsmonat und zum Start auf 400.000 Euro, also für die vier Monate November 2020 bis Februar 2021, beschränkt. In einem weiteren Schritt sollen die Abschlagszahlungen dann auf bis zu insgesamt 800.000 Euro erhöht werden.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige, die bis 7.500 Euro ohne prüfende Dritte direkt beantragen können, soll Ende Februar beantragbar sein.

November- und Dezemberhilfen

In Hessen läuft die Bearbeitung der November- und Dezemberhilfen weiterhin auf Hochtouren. Bisher haben 26.829 Unternehmen und Soloselbstständige die Novemberhilfe und insgesamt 23.211 die Dezemberhilfe beantragt.

Die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen gehen weiter voran, bisher sind rund 80 Prozent der Novemberhilfeanträge komplett abgearbeitet und 257,2 Mio. Euro von 408 Mio. Euro beantragten Hilfen an hessische Betriebe überwiesen. Von den Dezemberhilfen, die seit gut einer Woche von den Bundesländern bearbeitet werden können, sind bereits ein Drittel der Anträge komplett bearbeitet und mehr als 40 Prozent der beantragten Gelder an die Unternehmen geflossen. Insgesamt sind damit November- und Dezemberhilfen in Höhe von 406 Mio. Euro bei den hessischen Betrieben angekommen.

Die Novemberhilfe und die daran anschließende Dezemberhilfe zielen auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die seit Anfang November aufgrund staatlicher Anordnung schließen mussten. Ihnen erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019. Die Überbrückungshilfe III soll vor allem den Unternehmen und Soloselbständigen zu Gute kommen, die vom verschärften Lockdown ab dem 16. Dezember betroffen sind.

Soforthilfe: 106.426 bewilligte Anträge - rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05.2020)

Überbrückungshilfe I: 9.919 bewilligte Anträge sowie 230 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020)

Überbrückungshilfe II: 10.766 bewilligte Anträge, 172 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe III: Anträge können seit 10. Februar gestellt werden, erste Abschlagszahlungen erfolgen zeitnah, reguläre Auszahlung ab März. Anträge der Neustarthilfe für Soloselbstständige noch im Februar erwartet.

Novemberhilfe:

  • 80 Prozent der Anträge vollständig bearbeitet und Geld ausgezahlt.
  • 63 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (257,2 Mio. Euro) – inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes.
  • 6.954 Anträge von Soloselbstständigen – 10 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 19.875 Anträge über prüfende Dritte – 134,4 Mio. Euro als Abschlagszahlung ausgezahlt


Dezemberhilfe:

  • 34 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und Geld ausgezahlt. Mehr als 40 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (152,3 Mio. Euro), inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes.
  • 5.940 Anträge von Soloselbstständigen – 9,2 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt
  • 17.271 Anträge über prüfende Dritte – 129,7 Mio. Euro als Abschlagszahlung ausgezahlt