Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Laufendes Wintersemester wird nicht auf den "Freischuss" angerechnet

Diese Entscheidung wurde von Hessens Justizministerin Eva-Kühne Hörmann sowie dem Präsidenten des Justizprüfungsamts am gestrigen Donnerstag verkündet.

Im November 2020 hat das hessischen Landesjustizprüfungsamts entschieden, das Wintersemester 2020/2021 des rechtswissenschaftlichen Studiums auf den „Freischuss“ anzurechnen. Grund hierfür waren die Einschätzungen der Dekane über die geänderten Studienbedingungen: Universitäten und die Studierenden hätten sich inzwischen an die veränderte Situation angepasst, Bibliotheken hätten wieder geöffnet, Lehrveranstaltungen fänden (virtuell) statt und universitäre Prüfungen würden (teilweise in neuen Prüfungsformaten) abgenommen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich heute dazu: „Mich haben zahlreiche Rückmeldungen der Studierenden erreicht, die noch immer von Wettbewerbsnachteilen und schlechten Studienbedingungen berichten. Dies hat mich überrascht, zeigt es doch, dass die Dekane das Justizprüfungsamt nicht vollständig informiert haben. Die Dekanate scheinen inzwischen auch einzuräumen, dass sie die Situation zunächst anders eingeschätzt haben.“

Eva Kühne-Hörmann verkündete am gestrigen Donnerstag, den 04.01.2021, einvernehmlich mit dem Präsidenten des hessischen Justizprüfungsamts, dass das Wintersemester 2020/2021 nicht auf den „Freischuss“ angerechnet wird. Beide erklärten: „Wir bedauern sehr, dass die Studentinnen und Studenten in Hessen nicht die Studienbedingungen vorfinden, die für ein erfolgreiches Jurastudium nötig sind. Auf diese haben wir im Hessischen Ministerium der Justiz keinen Einfluss. Für uns steht außer Frage, dass die Studierenden in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit keine Nachteile erlangen dürfen.“