Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Hessen stellt die Weichen für sicheren Schulbetrieb nach den Ferien

Kultusminister Alexander Lorz: „Wir tun alles dafür, damit der Unterricht im kommenden Schuljahr so normal und sicher wie möglich stattfinden kann.“

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat heute die Schulen in Hessen über die wesentlichen Eckpunkte für einen sicheren Start in das neue Schuljahr informiert. Die Grundlage dafür bilden ein spezielles Konzept für die ersten Wochen nach den Sommerferien, ein aktualisierter Hygieneplan sowie ein überarbeiteter Leitfaden zur Schul- und Unterrichtsorganisation. Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der hessischen Schul- und Lehrerverbände sowie der Konzeptgruppe entwickelt. „In der Hoffnung, dass die positive Pandemielage ebenso anhält wie die Impfung der Bevölkerung, beabsichtigen wir, im neuen Schuljahr landesweit und in allen Schulformen im Präsenzunterricht zu starten“, erklärte der Minister. „Das bedeutet, dass unsere Schulen regulären Schulbetrieb an fünf Tagen die Woche für alle Schülerinnen und Schüler ohne gravierende Einschränkungen anbieten werden. Dafür werden wir alle Instrumente verwenden, die verfügbar sind!“

Verschärfte Maßnahmen direkt nach den Sommerferien

Um das Infektionsrisiko an den Schulen möglichst gering zu halten und einen sicheren Schulstart zu organisieren, werden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum von zwei Schulwochen präventiv erweiterte bzw. verschärfte Vorkehrungen getroffen. Dazu zählen:

  • Erhöhung der Testfrequenz von derzeit zwei auf drei Tests pro Woche,
  • Maskenpflicht (medizinische Masken) auch am Platz während des Unterrichts,
  • Dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen.

„Wir alle kennen die Problematik der Urlaubsrückkehrer und ihren Einfluss auf die Infektionslage aus dem vergangenen Jahr. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Vorkehrungen für einen Übergangszeitraum noch einmal zu verschärfen. Denn der Schulstart ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Schuljahrs. Wir halten es deshalb für vertretbar, drei statt zwei Tests und die erneute Maskenpflicht am Platz vorübergehend wieder anzuordnen“, betonte der Minister.

Regelungen

Daneben gelten unter anderem folgende allgemeine Regelungen aus dem Hygieneplan und dem Leitfaden zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen:

Zum Schuljahresbeginn werden in Hessen alle Lehrkräfte, die dies wollen, vollständig geimpft sein. „Je mehr Menschen im Umfeld unserer Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto stärker schützen wir all jene Kinder und Jugendlichen, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt oder die zwar zur Impfung zugelassen sind, aber noch keine erste oder zweite Dosis erhalten haben“, erklärte Lorz. „Wir haben das Geschehen sehr genau im Blick und können kurzfristig mit der breiten Impfung von Kindern und Jugendlichen loslegen, sobald die Ständige Impfkommission zu einer Neubewertung der Lage kommt. Bis dahin rufe ich alle Eltern dazu auf, mit ihren Kinder- und Jugendärzten die Möglichkeiten einer individuellen Impfung zu besprechen.“

Die erfolgreich erprobten Antigen-Selbsttests werden auch im neuen Schuljahr beibehalten. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen in Präsenzform wird weiterhin nur Personen möglich sein, die getestet, geimpft oder genesen sind. „Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen in den nächsten Wochen und Monaten auswirken wird“, ergänzte Lorz. Eine wesentliche Rolle werde vermutlich die vermehrte Mobilität in den Sommerferien infolge von Urlaubsreisen auch in Risiko- oder Virusvariantengebiete spielen. „Ich appelliere deshalb an alle Familien, auch in den kommenden Wochen die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und sich bei der Rückkehr aus dem Urlaub vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Wir können zwar nicht verhindern, dass das Virus in unsere Schulen kommt. Aber wir können sein Eindringen durch verantwortungsbewusstes Verhalten so klein wie möglich halten.“

Im kommenden Schuljahr besteht – bis auf die ersten beiden Schulwochen – keine Maskenpflicht im Freien, am Platz während des Unterrichts und wenn es zu pädagogischen Zwecken erforderlich ist. Künftig sind allerdings mindestens medizinische Masken zu tragen. Ab einer Inzidenz von 50 gilt auch wieder am Platz eine Maskenpflicht.

„Das richtige und regelmäßige Lüften ist das A und O für einen sicheren Unterricht, gerade dann, wenn im Klassenzimmer am Platz keine Maske mehr getragen werden muss“, unterstrich der Minister. Die derzeit intensiv diskutierten Luftreinigungsanlagen könnten dabei unter gewissen Bedingungen unterstützen. „Ersetzen können sie das Lüften aber nicht, wie neuste Studien zeigen.“ Als Land unterstütze man die Schulträger allerdings auch künftig bei der Anschaffung von Luftfiltern. So stünden aktuell noch 40 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen an Schulen zur Verfügung, betonte der Minister.

  • Sollte in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz über 100 steigen, wird gemäß dem Hessischen Eskalationskonzept wie schon im nun zu Ende gehenden Schuljahr Wechselunterricht angeordnet.
  • Die Gesundheitsämter können auch weiterhin unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern anordnen.

„Die Test- und Impfstrategie ist ein wirkungsvolles Instrument für einen sicheren Schulbetrieb, das uns im vergangenen Jahr noch nicht zur Verfügung stand. Zusammen mit unseren weiteren Maßnahmen bin ich sehr optimistisch, dass unsere Schulen guten Gewissens und sicher ins neue Schuljahr starten können. Bis dahin wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften erholsame Sommerferien. Sie haben sie sich wahrlich verdient.“