Hessisches Ministerium der Finanzen

Land setzt sich für eine Fristverlängerung ein

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Bis Ende März müssen Unternehmen über ihre Steuerberater die Schlussabrechnung für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen vorlegen, sonst droht die Rückzahlung der Hilfen plus Zinsen. Finanzminister Lorz und Wirtschaftsminister Mansoori fordern den Bund auf, die Frist zu verlängern. Am Donnerstag befasst sich damit die Wirtschaftsministerkonferenz in einer Sondersitzung.

Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz und Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori:

„Wir müssen Druck von Hessens Wirtschaft nehmen. Unser Land ist gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Aber Russlands Krieg gegen die Ukraine, Energieknappheit, Inflation und Lieferengpässe stressen unsere Unternehmen weiterhin. Die gesamtwirtschaftliche Lage bleibt daher angespannt. Nun fürchten viele Unternehmen, Corona-Hilfen plus Verzinsung kurzfristig zurückzahlen zu müssen. Das sorgt für eine große Verunsicherung. Wir setzen uns daher dafür ein, den Steuerberatern und anderen prüfenden Dritten mehr Zeit einzuräumen, um die Corona-Hilfen angemessen abzurechnen. Das kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, die in einem besonderen Maße von der Pandemie gebeutelt wurden. Viele Unternehmen brauchen diese Zeit, um sich weiterhin zu konsolidieren und die Anträge vollumfänglich und ordentlich ergänzen zu können.“ 

Für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen enden die Fristverlängerungen am 31. März 2024. Sofern die Schlussabrechnungen einschließlich der Belegnachweise durch die prüfenden Dritten nicht bis zum 31. März 2024 im digitalen Antragsportal eingehen, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Beträge in voller Höhe zurückgefordert. Die zuständigen Bewilligungsstellen würden umgehend Rückforderungsmaßnahmen einleiten und die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückfordern. Bei einer solchen Rückforderung wegen nicht eingereichter Schlussabrechnungen werden zusätzlich Erstattungszinsen für den zurückzuzahlenden Betrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben.

Eine Fristverlängerung kann nur das Bundeswirtschaftsministerium vornehmen.

Als prüfende Dritte gelten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Die Corona-Hilfen konnten nur über diese beantragt werden. Damit sollte erreicht werden, dass vor Antragsstellung schon eine Prüfung durch qualifizierte Dritte erfolgt.

Hessen setzt sich bei der Sondersitzung der Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März für eine Fristverlängerung durch das Bundeswirtschaftsministerium ein.

Die Bewilligungsstelle des Landes Hessen hat seit Juni 2020 rund 206.000 Förderanträge bearbeitet und beschieden und erwartet noch rund 77.000 Schlussabrechnungspakete, in denen bis zu fünf unterschiedliche Förderprogramme enthalten sein können.

Neben den Unternehmen würden auch die prüfenden Dritten profitieren, die in vielen Fällen die Unterlagen einreichen. Auch sie fordern eine Fristverlängerung.