Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Deutliche Verbesserungen für 45.000 Tarifbeschäftigte

• +4,0% über 28 Monate und insgesamt 1.000 Euro Sonderzahlungen
• Hessentarif wird digitaler, mobiler und noch familienfreundlicher
• Höhere Einstiegsgehälter an Grundschulen für Lehrer und Sozialberufe
• Berufseinsteiger erhalten schneller mehr Entgelt
• Neue Entgeltgruppe E16 für Hochqualifizierte
• Alle Landesmitarbeiter fahren in Hessen weiterhin kostenlos Bus und Bahn

Nach intensiven Verhandlungen haben sich das Land Hessen und die Gewerkschaften am Freitagmorgen auf einen Tarifabschluss 2021 geeinigt. Die Laufzeit beträgt insgesamt 28 Monate (Beginn: 1. Oktober 2021). Für alle 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes bedeutet die Einigung: mehr Geld auf dem Gehaltszettel, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen und ein umfangreiches Zukunftspaket. Der neue Hessentarif liefert wichtige Antworten auf aktuelle Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Der Job beim Land wird digitaler, mobiler, familienfreundlicher und schafft weitere Anreize zur Fachkräftesicherung.

„Unsere Auszubildenden, Angestellten und Beamten haben während der Corona-Pandemie verlässlich und mit hervorragendem Engagement ihren wichtigen Dienst zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger geleistet. Auch wenn Hessen stabil durch die Pandemie gekommen ist, können wir die Auswirkungen auf den Staatshaushalt nicht ausklammern. Die Generationengerechtigkeit zu wahren, ist für das Land Auftrag und Verpflichtung. Unser Tarifabschluss erkennt aber messbar an, dass steigende Preise aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie zu höheren Kosten für unsere Beschäftigten führen. Im Hessentarif 2021 haben wir einen fairen Kompromiss mit einem ordentlichen Ergebnis in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gefunden. Mit der Sonderzahlung unterstreichen wir unsere große Wertschätzung für das Engagement in den vergangenen eineinhalb Jahren, mit dem Lohnplus von vier Prozent erhalten alle Beschäftigten auch langfristig mehr Geld im Portemonnaie. Wir stellen uns heute im Wettbewerb um kluge Köpfe noch innovativer und familienfreundlicher auf. Diese guten Ergebnisse wollen wir, soweit es möglich ist, auch auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen. Ich bin zuversichtlich, dass der Hessische Landtag dieser Empfehlung auch folgen wird“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Die Verbesserungen des Tarifvertrages 2021 sind im Wesentlichen:

  • Corona-Sonderzahlung 2021 in Höhe von 500 Euro
  • Corona-Sonderzahlung 2022 (bis März 2022) in Höhe von 500 Euro
  • +2,2 Prozent ab dem 1. August 2022
  • +1,8 Prozent ab dem 1. August 2023 (mindestens 65 Euro)

  • Corona-Sonderzahlung 2021 in Höhe von 250 Euro
  • Corona-Sonderzahlung März 2022 in Höhe von 250 Euro
  • + 35 Euro ab 1. August 2022
  • + 35 Euro ab 1. August 2023

  • Voll ausgebildete Lehrerinnen und -Lehrer steigen in Entgeltgruppe E12 ein (vorher E11)
  • Sozialpädagogen (z.B. Erzieher, Sozialpädagogen) können bis zur E11 (vorher E10) befördert werden
  • Einführung einer Zulage für Erzieherinnen und Erzieher
  • Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung können mit Qualifizierungsmaßnahmen bis zu drei Entgeltgruppen aufsteigen

  • Es soll mehr unbefristete Jobs an hessischen Hochschulen geben: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wird mit den Gewerkschaften den Dialog mit diesem klaren Ziel weiterführen.
  • Ab dem Wintersemester 2022/2023 erhalten studentische Hilfskräfte mindestens 12 Euro in der Stunde.

  • Neue Entgeltstufe E16 für hochqualifizierte Fachkräfte (jeweils +500 Euro ggü. E15)
  • Erste Beförderung für alle neueingestellten Tarifbeschäftigten nach sechs Monaten (Ende Probezeit) dank neuer Zwischenstufe
  • Nach Ausbildungsabschluss werden Azubis des Landes Hessen eine Entgeltstufe höher eingruppiert.

  • Erstmals schließen die Tarifpartner einen Digitalisierungsvertrag ab: Ziel ist es, die Beschäftigten bestmöglich auf sich ändernde Arbeitsbedingungen im digitalen Zeitalter einzustellen. Das heißt: mehr Fortbildung, Weiterbildung und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Mit dem Tarifvertrag „Mobiles Arbeiten“ erhalten die Dienststellen und Beschäftigten Handlungssicherheit bei der weiteren Ausweitung von „Homeoffice“-Möglichkeiten
  • Einführung von acht Elterntagen für die ersten acht Wochen nach der Geburt eines Kindes unter Fortzahlung des Entgelts
  • „Freizeit statt Geld“: Optionale Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlungen in zwei Tage Freizeit
  • Fortführung des LandesTicket Hessen: Freie Fahrt für Landesbeschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin.

„Mit dem Tarifabschluss konnten wir unseren eigenen Tarif weiter stärken und hessische Besonderheiten und Schwerpunkte für die Beschäftigten vereinbaren, die dafür sorgen, dass sich unser Land weiterhin im Wettbewerb mit den anderen öffentlichen Arbeitgebern, aber auch mit der Privatwirtschaft keineswegs zu verstecken braucht. Wir werden digitaler, mobiler und noch familienfreundlicher. Zudem können unsere Beschäftigten auch über das aktuelle Jahr hinaus zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos Bus- und Bahn fahren und weiterhin am Wochenende sowie wochentags die kostenlose Mitnahmeregelung für Familienangehörige nutzen“, erklärte der Innenminister.

Warum ein eigener Hessentarif?

Tarifbeschäftigte des Landes Hessen genießen traditionell eine Reihe von kinderfreundlichen und leistungsorientierten Regelungen, die im Hessentarif verankert sind. Viele dieser Regelungen dienen auch der Fachkräftegewinnung und -bindung, damit das Land Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Insgesamt bietet der Hessentarif mehr als 150 Abweichungen, die es bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht gibt und ohne den Austritt des Landes aus der TdL auch nicht geben würde. Hierzu einige Beispiele:

  • Im Gegensatz zur TdL wurden im Hessentarif der kinderbezogene Zuschlag für Neubeschäftigte nicht gestrichen, sondern mit den Gewerkschaften die Einführung einer Kinderzulage vereinbart – die jetzt auch für Azubis und Praktikanten gilt. Nur in Hessen erhalten die Beschäftigten pro Kind und Monat eine Zulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind sogar 150 Euro.

  • Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.

  • Mit dem LandesTicket Hessen können die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Landes Hessen seit 2018 aufgrund einer bundesweit einmaligen tarifvertraglichen Regelung die Leistungen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs im gesamten Bereich des Landes Hessen nutzen, unabhängig von der Strecke Wohnort-Dienstort und einschließlich diverser Mitnahmemöglichkeiten für Angehörige.

  • In Hessen wird das ehrenamtliche Engagement in all seinen Facetten unterstützt und anerkannt. Tarifbeschäftigten des Landes, die Inhaber einer Ehrenamts- oder einer Jugendleiter-Card sind, erhalten so einen Freizeitausgleich von einem Arbeitstag pro Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts.

Hintergrund:

Im vergangenen Jahr musste Hessen angesichts der Corona-Pandemie 2,3 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um wichtige Investitionen im Landeshaushalt zu ermöglichen. Zudem wird das Land Hessen nach der aktuellen Steuerschätzung infolge der Pandemie von 2020 bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben.