Informationen für Betreiber Kritischer Infrastruktur

Die Kritische Infrastruktur wurde in der jüngsten Vergangenheit und wird weiterhin besonders herausgefordert.

In der SARS-CoV-2-Pandemie haben die KRITIS-Betreiber in Hessen mit großem Engagement und einer Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen nicht nur maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie beigetragen, sondern vor allem den Erhalt der Funktions- und Versorgungsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur auch unter pandemischen Rahmenbedingungen sichergestellt. Mit dem kriegerischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sind abermals Herausforderungen hinzugekommen.

Neben vielfältigen Gefahren ist insbesondere das allgemein sehr hohe Cyberbedrohungspotenzial zu nennen. Cyberangriffe können angesichts hoch vernetzter, weltweit verteilter IT-Systeme weitreichende Folgen entfalten. Heutzutage ist der Betrieb nahezu aller KRITIS tief von funktionierenden IT-Systemen abhängig, die entsprechend geschützt werden müssen.

In diesem Zusammenhang weist die Hessische Landesregierung zum einen auf die Kategorie IT-Sicherheit in der landeseigenen Warn- und Informations-App „hessenWARN“ hin (siehe Linksammlung).

Um KRITIS-Betreiber im Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement insbesondere mit Blick auf die Risiken im Kontext von Cyberangriffen zu unterstützen, bietet die Hessische Landesregierung den KRITIS-Betreibern zum anderem an, sich für den Warn- und Informationsdienst des Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) zu registrieren. Hierüber können Sie als Betreiber Kritischer Infrastruktur in Hessen 24/7-kritische Meldungen zur IT- und Cybersicherheit und ggfs. Zugang zu nichtöffentlichen Informationen erhalten.

Wenn Sie KRITIS-Betreiber in Hessen sind und sich zum Warn- und Informationsdienst des Hessen3C anmelden wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail mit nachfolgenden Angaben an die Adresse KRITIS@hessen3c.hessen.de:

  • Firmenangaben (Name des Unternehmens, Anschrift, ggf. Hauptsitz)
  • Sektor*
  • Branche*
  • Kritische Dienstleistung*
  • Umfang der Versorgungsleistung (z. B. ungefähr versorgte Einwohner auf volle 10.000 gerundet)
  • Kontaktadressen: Funktionspostfach und Telefonnummer Ihres Krisenmanagements, Sicherheitsbeauftragten o. ä.
  • unterschriebene TLP-Verpflichtungserklärung** (Scan)
  • Betreff: [Ticket#2022030430000256] Registrierung KRITIS-Betreiber Hessen

*) gemäß KRITIS-Übersichtsliste Hessen – siehe unter Bereiche Kritischer InfrastrukturÖffnet sich in einem neuen Fenster

**) Die unterschriebene TLP-Verpflichtungserklärung ist zwingende Voraussetzung (u. a. um ggfs. auch nichtöffentliche Informationen zur Verfügung stellen zu können). Das Formular kann hier heruntergeladen werden:

Der Hessischen Landesregierung ist der Erhalt der Funktions- und Versorgungsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur in Hessen ein besonderes Anliegen. Gemäß dem kooperativen Ansatz beim KRITIS-Schutz steht die Hessische Landesregierung eng an der Seite der KRITIS-Betreiber in Hessen, um sie bei bestehenden Aufgaben und neuen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen. Sofern erforderlich, wird die Landesregierung an dieser Stelle auch situationsbezogen Informationen für die KRITIS-Betreiber bereitstellen.