Hessische Staatskanzlei

Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung

Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Grund dafür sei das Auslaufen der Verordnung am kommenden Donnerstag, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag in Wiesbaden.

„Wir befinden uns nach wie vor in einer ernsten Lage, die Infektionszahlen sind sehr hoch. Deshalb müssen wir weiter vorsichtig und besonnen bleiben. Zugleich gibt es eine gute Nachricht: Die Zahlen sind über die Weihnachtsfeiertage nicht wie befürchtet explodiert“, sagte der Regierungschef. Auch die Situation in den Krankenhäusern sei zwar sehr angespannt, die Belastung der Intensivstationen habe sich jedoch nicht verschärft.

Wir erwarten dennoch fortlaufend eine hohe Ansteckung und einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Da sich unsere Schutzmaßnahmen bewährt haben, werden wir diese nun auch fortsetzen und die Lage bezüglich Omikron genau im Blick behalten.

Volker Bouffier Ministerpräsident

Der Ministerpräsident kündigte zugleich die Umsetzung der am vergangenen Freitag gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz an. Mit Blick auf die geplante Verkürzung der Quarantänedauer sowie der inzidenzunabhängigen Einführung der 2G-Plus-Regel müssten dazu aber zunächst Bundestag und Bundesrat entsprechende Änderungen beschließen. Dies sei im Laufe dieser Woche geplant. Die Landesregierung werde die hessische Corona-Landesverordnung dann auf dieser Grundlage zügig anpassen. „Ich halte die geplante Verkürzung bei den Omikron-Quarantäne-Regelungen für sehr wichtig, um die Infrastruktur in unserem Land aufrecht zu erhalten. Auch für Unternehmen, die ihren Betrieb am Laufen halten müssen und für die die aufgrund von Omikron erwarteten Ausfälle hohe wirtschaftliche Einbußen zur Folge hätten, sind Regeln für kürzere und vereinfachte Isolation von hoher Bedeutung“, so der Ministerpräsident.

2G-Plus und Hotspot-Regelungen bleiben bestehen

Bouffier betonte, dass die 2G-Plus-Regelung in Hessen bereits jetzt in sogenannten Hotspots gelte, also in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektions-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Dort gilt bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie im Innenbereich sowie bei touristischen Übernachtungen die 2G-Plus-Regelung.

Die in der MPK verabredete flächendeckende und inzidenzunabhängige 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie soll nach den Entscheidungen auf Bundesebene ebenfalls in die Landesverordnung aufgenommen werden, erklärte Bouffier. Zusätzliche Hotspot-Regelungen wie die Maskenpflicht und Alkoholverbot an belebten Plätzen blieben bestehen.

Hintergrundinformation

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner liegt in Hessen bei 386,1 (Stand 11.01.22). Nach der IVENA Sonderlage sind derzeit 247 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patientinnen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 3,18 pro 100.000 Einwohner.

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