Hessische Staatskanzlei

Zwei-Stufen-Plan bis zum 27. Juni 2021 verlängert

Ministerpräsident Volker Bouffier: „Wir sind auf einem guten und hoffnungsvollen Weg.“

Die Maßnahmen des vor zwei Wochen beschlossenen Stufenplans der Hessischen Landesregierung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie werden bis zum 27. Juni verlängert. Darüber hat das Kabinett am heutigen Mittwoch entschieden. „Die Inzidenzzahlen in Hessen sinken. Wir sind auf einem guten und hoffnungsvollen Weg und dürfen vorsichtig optimistisch sein. Um die Erfolge nicht zu gefährden, werden wir den Zwei-Stufen-Plan bis Ende Juni fortführen“, betonte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Der hessische Zwei-Stufen-Plan ermöglicht es Landkreisen und kreisfreien Städten, die aufgrund niedriger Inzidenzen nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, coronabedingte Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Dazu zählen u.a. die weitere Öffnung der Schulen, Lockerungen in der Gastronomie und des Einzelhandels sowie die Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen.

Anpassung der Einschränkungen

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Geltungsdauer coronabedingter Einschränkungen grundsätzlich vier Wochen beträgt. Die Verordnungen können danach verlängert werden. Neben dieser Verlängerung hat das Kabinett heute zudem einige wenige Anpassungen beschlossen.
Dies betrifft u.a. folgende Punkte:

  • Im Rahmen von Gottesdiensten ist der Gemeindegesang im Freien wieder möglich. Der Gemeindegesang im Innenraum bleibt untersagt.
  • Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung) ist in Gruppen bis 20 Personen (Stufe 1) bzw. bis 50 Personen (Stufe 2) möglich. Betreuungspersonen werden mitgezählt. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit.
  • Bei den geltenden Besuchsbeschränkungen hinsichtlich der täglich bzw. wöchentlich erlaubten Besuche in Krankenhäusern werden geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt.

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Für den verletzlichen Bereich der Krankenhäuser haben wir eine gute Lösung gefunden, die mehr Besuch ermöglicht und gleichzeitig die besondere Situation in Krankenhäuser berücksichtigt. Genesene und Geimpfte sind künftig von den Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern ausgenommen; diese Anpassung folgt den Erleichterungen für Genesene und Geimpfte, die es bereits in anderen Lebensbereichen gibt. Auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben wir uns auf eine Anpassung verständigt. Weil Kinder und Jugendliche besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind, hat die Landesregierung bereits bisher Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in verkleinerten Gruppen ermöglicht. Die positive Entwicklung des Pandemieverlaufs macht es nun möglich, Angebote der Jugendarbeit wieder weitgehend zu öffnen. Damit erhalten alle Jugendarbeitsträger erheblich mehr Gestaltungsspielräume und auf dieser Grundlage können nun auch Ferienmaßnahmen in den Sommerferien geplant werden.“

Aktuelle Corona-Situation in Hessen

Seit Dienstag befinden sich 14 Kreise in der ersten Stufe. Im Hochtaunuskreis, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis gilt bereits die zweite Stufe. „Die Richtung stimmt. Die sinkenden Zahlen sind zu einem großen Teil dem umsichtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Ihnen gilt daher mein besonderer Dank“, so Bouffier. Es gelte weiterhin besonnen zu bleiben, um die wiedergewonnen Freiheiten nicht aufs Spiel zu setzen. Sollte die Inzidenz wieder an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, müssten die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden und das wäre „für alle ein herber Rückschlag“.

Neben sinkenden Inzidenzzahlen, sei auch die steigende Impfquote in Hessen erfreulich, so Bouffier. „Wir haben die 40 Prozent-Impfquote bei den Erstimpfungen geknackt. Bis einschließlich Montag, 24. Mai wurden in Hessen über 2,5 Millionen Menschen das erste Mal geimpft. Rund 12 Prozent und damit über 800.000 Menschen sind bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.“

Auch wenn die Pandemie noch nicht vorüber sei, so erlaube die momentane Lage doch einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft, so der Ministerpräsident abschließend.

Der aktuelle Impfstand in Hessen

Bis einschließlich 24. Mai 2021 wurden in Hessen 2.550.354 Personen (40,6 Prozent) einmal und 800.211 Personen (12,7 Prozent) bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.

Die Regelungen des Zwei-Stufen-Plans auf einen Blick

Stufe 1 tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen. Die zweite Stufe greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)

Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang

Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen

Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Stufe 1: Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 2: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Draußen - mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.

Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Stufe 1: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.

Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos): mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)

Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich

Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.

Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test

Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,

Testpflicht: 2 x pro Woche

Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche