Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Die Hessische Landesregierung trifft nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Mai 2022 Vorbereitungen, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB Hessen zum Schuljahr 2022/23 wiederaufzunehmen.

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„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte, die den von uns beschrittenen Weg, den Unterricht in Zusammenarbeit mit DITIB nur auszusetzen und nicht zu widerrufen, für nicht rechtens erklärt haben“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Nichtsdestotrotz haben wir unverändert Zweifel, ob DITIB Hessen hinreichend unabhängig vom türkischen Staat ist. Deshalb werden wir den Unterricht eng mit Unterrichtsbesuchen begleiten.“

„Wir werden externe Expertise einholen“

Eine wissenschaftliche Begutachtung hatte 2019 zum Ergebnis geführt, dass eine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat nicht gegeben ist. „Weil jedoch seit der letzten Begutachtung einige Zeit vergangen ist, werden wir nun wieder externe Expertise einholen. Auf dieser Basis ist dann zu entscheiden, ob der Einrichtungsbescheid aus dem Jahr 2012, der die Grundlage für die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen bildet, durch das Land widerrufen wird“, sagte der Kultusminister weiter.

Die Landesregierung hält an dem Ziel fest, dass es auch für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens das Angebot eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts geben soll. Der islamkundlich angelegte – das heißt gerade nicht bekenntnisorientierte – Schulversuch „Islamunterricht“ wird im nächsten Schuljahr und bis auf Weiteres fortgeführt.

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