Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ministerin Hinz übergibt Bescheid über 200.000 Euro an den Gasthof Zur Krone in Bad König - Zell

Gaststätten im ländlichen Raum sind beliebte Treffpunkte, wichtige Arbeitgeber und entscheidend für den Tourismus vor Ort.

„Gaststätten im ländlichen Raum sind beliebte Treffpunkte, wichtige Arbeitgeber und entscheidend für den Tourismus vor Ort. Deshalb wollen wir sie erhalten und gezielt bei Modernisierungsmaßnahmen unterstützen. Mit unserem Sonderprogramm stellen wir insgesamt rund 10 Millionen Euro bis Ende 2023 bereit. Ich freue mich, heute einen Förderbescheid mit der höchstmöglichen Fördersumme an den Gasthof Zur Krone in Bad König-Zell in Höhe von 200.000 Euro zu überreichen. Damit sollen die Kücheneinrichtung modernisiert, der Gastraum renoviert und die Außenfassade erneuert werden. Damit hier weiterhin viele Gäste empfangen und bewirtet werden können“, sagte die für die ländlichen Räume zuständige Staatsministerin Priska Hinz bei der Bescheidübergabe an die Betreiberfamilie Klein, vertreten durch Talea und Georg Jochen Klein.

Der Gasthof „Zur Krone“ gehört mit zu den ältesten Gastronomiebetrieben im Odenwald. „Wir freuen uns sehr über den Erhalt dieser Förderung des Landes Hessen, da sie eine wichtige Unterstützung ist um dringend notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten zu tätigen. Die durch die Förderung möglichen Vorhaben sind bestimmende Investitionen in die Zukunft unseres Gasthofs, um diesen noch viele Jahre führen und an die nächsten Generationen übergeben zu können“ sagt Junior Chef Georg Jochen Klein.

„Die Förderung ist eine wertvolle Maßnahme für den Erhalt und die Stärkung der familiengeführten ländlichen Gastronomie. Nach den vergangenen beiden Jahren ist es besonders ermutigend, dass die Gastronomiebetriebe so stark in ihre Zukunft investieren und das Land Hessen ihnen dabei die Hand reicht. Dahinter steckt oft eine lange Familiengeschichte, Leidenschaft, der ganze persönliche Einsatz und das „Fit“-Machen für die nächste Generation.“, freut sich Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen.

Hintergrund

Das Gaststätten-Sonderprogramm unterstützt alle Investitionen, die zum Erhalt des Gaststättenbetriebes oder zum Ausbau von Qualität und Angebot beitragen mit maximal 200.000 Euro bei einer Förderquote von 45 Prozent. Ein erster Aufruf für das Förderprogramm ist im Herbst 2021 erfolgt. Hierbei konnten über ganz Hessen verteilt 47 Bewilligungen ausgesprochen werden mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro. Die Förderung hat zu Gesamtinvestitionen in Höhe von 4,6 Mio. geführt.

Anträge für Förderung können noch bis 11.05.2022 bei der WIBank gestellt werden, ein zweiter Aufruf in 2022 beginnt am 17. August.

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