Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Poseck bedauert Verfahrensverzögerungen, die zur Aufhebung geführt haben

Poseck: „Das ist ein schlechtes Signal in unserem Rechtsstaat, der für eine konsequente Strafverfolgung stehen sollte.“

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Anlässlich der Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen durch das Oberlandesgericht (OLG) und der Presseerklärung durch das OLG (Nr. 56/2022) erklärte der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck heute in Wiesbaden:

„Ich bedauere es sehr, dass Verfahrensverzögerungen beim Landgericht Frankfurt am Main zur Aufhebung von Haftbefehlen geführt haben. Das ist ein schlechtes Signal in unserem Rechtsstaat, der für eine konsequente Strafverfolgung stehen sollte.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte 2021 eine Belastung im richterlichen Dienst von 111,80 % (hessenweit: 118,98 %). Für das laufende Jahr ergibt sich hochgerechnet eine Belastung von 110,67 % (hessenweit: 117,31 %).

„Drei neue Planstellen zugewiesen“

Die Verteilung der richterlichen Aufgaben bestimmt das Präsidium in richterlicher Unabhängigkeit. Nach Auskunft des Landgerichts Frankfurt am Main wurden die beiden betroffenen Kammern durch gestern getroffene Entscheidungen des Präsidiums deutlich entlastet.

Dem Landgericht sind zum 1. Januar 2022 drei neue Planstellen zugewiesen worden. Seit Jahresbeginn konnten bis heute zehn Neueinstellungen von Richterinnen und Richtern auf Probe bei dem Landgericht vorgenommen werden.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Gerichte durch weitere zusätzliche Stellen personell deutlich zu stärken. Davon wird auch das Landgericht Frankfurt am Main signifikant profitieren.

Ich habe die Obleute im rechtspolitischen Ausschuss heute über die Fälle aus Anlass der gestrigen Entscheidung des OLG unterrichtet.“

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