Hessische Staatskanzlei

Bundesrat unterstützt europäische Strategie zur Bekämpfung von Judenfeindlichkeit

Uwe Becker: „Der Antisemitismus ist ein gesellschaftliches Gift, das nicht vor Landesgrenzen Halt macht.“

Der Bundesrat unterstützt die EU-Kommission bei ihrer Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus. Eine entsprechende Stellungnahme hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 11. Februar 2022 beschlossen. Darin betont sie, dass die Kultur des Judentums ein integraler Bestandteil der europäischen Kultur ist. Bereits am 5. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens vorgeschlagen. Die Strategie basiert auf drei Säulen: Der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, dem Schutz und der Förderung jüdischen Lebens in der EU sowie Bildung, Forschung und das Gedenken an den Holocaust. An kürzlich beschlossener Stellungnahme des Bundesrates hat auch Hessens Antisemitismusbeauftragte aktiv mitgewirkt.

„Europa bündelt seine Kräfte zum vereinten Engagement für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in der EU und es ist richtig und wichtig, dass der Bundesrat dieses tatkräftig und mit eigenen Impulsen unterstützt. Mit ihrer nun beschlossenen Stellungnahme unterstreichen die Bundesländer in Deutschland ihr gemeinsames Handeln von der Vermittlung jüdischen Lebens über den notwendigen Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zum Engagement gegen jegliche Schattierung des Antisemitismus in Deutschland. Gleichzeitig ermutigt der Beschluss des Bundesrats die EU-Kommission darin, eine für die gesamte Europäische Union gültige Strategie umzusetzen, denn Judenfeindlichkeit ist ein gesellschaftliches Gift, das nicht vor Landesgrenzen Halt macht“, betonte Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker.

Hessische Initiative zur Stärkung des Engagements

„Ich freue mich auch darüber, dass die Hessische Initiative zur Stärkung des Engagements gegen den israelbezogenen Antisemitismus ebenfalls in den Beschluss der Länderkammer aufgenommen wurde und hierfür spezielle Programme angeregt werden. Zu begrüßen ist auch, dass die Übernahme der IHRA-Definition, der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance, in den staatlichen Organen nochmals empfohlen wird. Die Hessische Landesregierung hatte diesen Schritt bereits im Herbst 2020 vollzogen. Das Bekenntnis zu jüdischem Leben in unserem Land ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern mit Blick auf den enormen Beitrag jüdischen Lebens zur positiven Entwicklung Hessens über seine Geschichte hinweg auch wesensgebend für die Identität unseres Landes. Und daher ist wichtig, dass wir auch unseren Einfluss in der EU nutzen, um jüdischem Leben in Europa gerade auch in einer Zeit des wachsenden Antisemitismus eine Perspektive zu geben“, erklärte Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker nach dem Beschluss des Bundesrates.

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