Konsulate in Hessen
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Das Hessische Consular Corps Frankfurt am Main, also alle konsularischen Beamten in Hessen, ist das zweitgrößte Consular Corps in Deutschland und es wächst ständig. Es umfasst mehr als 100 berufs- und honorarkonsularische Vertretungen. Zuständig für das Hessische Consular Corps ist das Protokoll der Hessischen Staatskanzlei.
Ein Konsulat ist im völkerrechtlichen Sinne eine Auslandsvertretung, der ein Konsul oder Konsulin vorsteht. Dabei wird zwischen Berufs- und Honorarkonsuln unterschieden. Im Unterschied zu einer Botschaft, die die Regierung eines Landes vertritt, gelten Konsulate nicht als diplomatische Vertretungen eines Staates, sondern sind vielmehr die Vertretung der Verwaltung eines Landes. Die Rechtsverhältnisse deutscher Konsuln gegenüber Deutschland ergeben sich aus dem Konsulargesetz. Konsuln haben aber bei ihren Amtshandlungen auch das Recht des Empfangsstaates zu beachten.
Konsularische Aufgaben
Die Konsularbeamten nehmen insbesondere auf folgenden Gebieten Aufgaben wahr:
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Pass- oder Sichtvermerksangelgenheiten
- Personenstandsangelegenheiten
- Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten,
- Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,
- Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
- Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,
- Zustellungen,
- Überwachung der Einhaltung von Verträgen.