Das bis heute gültige Landeswappen, wie es per Gesetz vom 22. November 1949 eingeführt wurde.

Land Groß-Hessen und Bundesland Hessen

Nach der Verabschiedung der hessischen Landesverfassung am 1. Dezember 1946 wurde zunächst darüber diskutiert, ob man als Land sich auch weiterhin den königlichen – und seiner Ge­schichte nach wenig demokratischen – Löwen als Staatssymbol geben sollte.

In der Kabinettsitzung vom 26. Februar 1947 wurde ein Gesetzentwurf über die staatlichen Ho­heitszeichen des Landes Hessen vorgestellt, der dezidiert ein Wappen ohne den alt­hergebrachten Löwen beinhaltete. Stattdessen sollte das neue Landeswappen als von Rot und Silber geteilt, mit einem in der Mitte aufgesetzten silbernen Zahnrad und einer darin be­findlichen silbernen Pflugschar gestaltet sein. Dieser Vorschlag fand im Kabinett jedoch keine Zustimmung. Nach längeren Erörterungen besann man sich schließlich doch wieder auf die hessische Landestradition, zu der eben auch der Löwe als einheitsstiftendes Wappentier gehört.

Im Gesetz vom 4. August 1948 ist das bis heutige gültige Landeswappen wie folgt festgelegt: „Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten“. Mit diesen Vorgaben lag ein neuer Wappenentwurf, der sich stark an dem Wappenbild aus dem Volksstaat Hessen orientierte, vor. Dabei wurde aber die Gestaltung des Löwen als „künstlerisch nicht einwandfrei“ erachtet und daher ein Wettbewerb zur Gestaltung des neuen Wappens des Bundeslandes Hessen ausgeschrieben. Zum Zuge kam schließlich 1949 ein Wappenentwurf (im Original heute im Hes­sischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden) von dem ost­preußischen Städel-Schüler Gerhard Matzat (1921–1994). Der Künstler orientierte sich – mit einigen deut­lichen Abstraktionen – an der graphischen Vorlage des Löwen aus der Zeit des Volksstaats Hessen.

Hessenzeichen

Vor dem Hintergrund, dass die hoheitliche Führung des Landeswappens nur hessischen Be­hörden erlaubt ist, stellte sich bereits Ende der 1970er Jahre die Frage, wie es Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen möglich gemacht werden könnte, ein für ihre hessische Identität stehendes Symbol – jenseits des Landeswappens – zu führen. Dem Wunsch vieler nichtstaat­licher Organisationen, ihre „Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen“, wurde schließlich im Jahr 1981 entsprochen.

Im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten Börner wurde ein sogenanntes „Hessenzeichen“ ent­worfen und veröffentlicht. Dieses besteht „aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann ohne besondere Genehmigung wahlweise in Schwarz oder in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden“. Die Verwechs­lungsgefahr mit dem Löwen aus dem Landeswappen wurde versucht, durch die Weglassung der farbigen Teilung des Löwen auszuschließen. Damit sind die „Hessenzeichen“ jedoch – streng genommen – gar keine hessischen Löwen.

Hessenlogo („Dachmarke“)

Anfang der 2000er Jahre wurde im Zuge der angestrebten Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes der Hessischen Landesregierung die Einführung eines sogenannten „Hessen-Logos“ diskutiert. Mit der Aufforderung zu Vorschlägen für die graphische Gestaltung ergingen zunächst Schreiben an die nachgeordneten Behörden aus dem Kulturbereich (Museen, Archive, Bibliotheken usw.). Nach einer Ausschreibung, verbunden mit einem Wettbewerb von fünf Anbietern, wurden nach einem mehrjährigen Abstimmungs­prozess von der Frankfurter Firma AREA entsprechende Entwürfe vorgelegt.

Diese zeigten die im Quadrat neun Silber-Rote Teilungen in den Landesfarben und den hessischen Löwen. Erst auf persönliche Intervention des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wurde der Löwe zusätzlich in das Schild gestellt, so dass faktisch das hessische Landeswappen vor den zehn Silber-Roten Streifungen stand. In dieser Form wurde die Dachmarke graphisch umgesetzt und offiziell am 31. März 2004 eingeführt. Bis heute dient sie als „Logo“ für alle hessischen Landesbehörden (außer dem hessischen Landtag) und hat im Dienstbetrieb zunehmend den Einsatz des amtlichen Landeswappens in den Hintergrund treten lassen.

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