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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

ZIT verwertet Kryptowährungen im Wert von ca. 100 Mio. Euro

Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit einer privaten Bank bei der Verwertung von Kryptowährungen ist einzigartig in Deutschland.

Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens konnte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - Kryptowährungen in einem großen Umfang sicherstellen und beschlagnahmen. Es handelte sich dabei um ein Verfahren gegen Verantwortliche des damals weltweit zweitgrößten Online-Marktplatzes im Darknet „Wallstreet Market“. Nach der Anklageerhebung durch die ZIT im Sommer 2020 wurden die drei Angeklagten im Sommer 2021 vom Landgericht Frankfurt wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht hatten die Täter auf die Herausgabe der verschiedenen Währungen verzichtet, wodurch diese in das Eigentum des Landes Hessen übergingen.

Im Rahmen eines innovativen Verfahrens ist es der ZIT nun gelungen, diese Kryptowährungen zu verwerten und einen Gesamterlös von ca. 100 Mio. Euro für das Land Hessen zu erzielen.

Bemerkenswertes Ermittlungsverfahren

Die hessische Justizministerin Eva-Kühne-Hörmann sagte: „‘Kein Weg zu weit, keine Idee zu abwegig‘, mit diesem Motto kann man die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT beschreiben. Der Zuwachs in Höhe von 100 Mio. Euro für den Haushalt ist ein außerordentlich großer Erfolg für das Land Hessen. Mein größter Dank und meine allerhöchste Anerkennung gehen an die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT, die absolutes Neuland betreten haben, um einen größtmöglichen Erfolg für das Land Hessen zu erzielen. Die Zusammenarbeit einer Staatsanwaltschaft mit einem privaten Bankhaus bei der Verwertung von Kryptowährungen ist einzigartig in der Bundesrepublik, was den Ideenreichtum und das Engagement der ZIT unterstreicht.“

Grundlage für die Verwertung ist eine durch die ZIT für das Land Hessen mit dem Bankhaus Scheich geschlossene langfristige Rahmenvereinbarung, auf Basis derer auch zukünftige Verwertungen beschlagnahmter Kryptowerte erfolgen sollen. Damit hat das Land Hessen die Voraussetzungen für eine marktgerechte und finanzmarktregulierte Verwertung von Kryptowährungen durch ein hochspezialisiertes sowie in Hessen ansässiges Unternehmen geschaffen.

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