Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Sonder-Förderprogramm für das Sportland Hessen startet

Sportminister Beuth: „Dem Sport wieder den notwendigen Schub geben.“

Die Hessische Landesregierung erweitert ihre Unterstützung für Sportvereine, die infolge der Corona-Pandemie besonders von Mitgliederverlusten betroffen sind. Das Sonderförderprogramm zur Mitgliedergewinnung richtet sich insbesondere an rund 450 hessische Sportvereine, die laut Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen e.V. von 2019 bis 2020 mehr als 50 Mitglieder verloren haben. Für das Programm ist ein Gesamtvolumen von mehr als 5,3 Millionen Euro hinterlegt, wie Sportminister Peter Beuth in Wiesbaden bekannt gab. Neben den Sportvereinen sind auch Ortsgruppen der DLRG antragsberechtigt.

„Die Corona-Pandemie hat die so positive Mitgliederentwicklung im Sportland Hessen auf das Niveau von vor zehn Jahren zurückgeworfen. Dabei hat die Auswertung der Bestandserhebung vor allem gezeigt, dass zum einen sehr wenige und vor allem große und aktive Vereine überverhältnismäßig stark von Mitgliederverlusten betroffen sind. Zum anderen zeigt die vorläufige Analyse, dass es vor allem Kinder und Jugendliche sind, die den Weg nicht in die Sportvereine gefunden haben. Dieser Entwicklung werden wir schnell und unbürokratisch entgegensteuern. Mit unserem Sonderförderprogramm helfen wir von Mitgliederschwund betroffenen Vereinen. Diese Hilfe zur Selbsthilfe wird dem Sport wieder den notwendigen Schub geben“, sagte Sportminister Peter Beuth.

Die Teilhabe am Programm ergibt sich aus der Anzahl der von 2019 bis 2020 insgesamt verlorenen Vereinsmitglieder. Maßgebend sind hierbei die Bestandserhebungen des Landessportbundes Hessen e.V. sowie der DLRG Hessen e.V. Ab 50 verlorenen Mitgliedern greift ein dreistufiger Bemessungsschlüssel. Die Förderung reicht von pauschalen 5.000 Euro bzw. 7.500 Euro bis zu 100 Euro pro verlorenem Mitglied, sofern der Mitgliederverlust größer als 100 ist. Eine Sonderklausel berechtigt Vereine, die seit dem 1.1.2015 erhebliche infrastrukturelle Investitionen in das eigene Wachstum getätigt und dadurch nachweisbar mit einem Mitgliederwachstum gerechnet haben, ebenfalls zur Antragsstellung, die bis zum 1. November 2021 erfolgen muss.

 

 

Förderpauschale

50 bis 74 verlorene Mitglieder

5.000 Euro

75 bis 99 verlorene Mitglieder

7.500 Euro

> 100 verlorene Mitglieder

100 Euro pro verlorenem Mitglied

Sonderklausel

Individuelle Förderung für Vereine, die seit dem 1.1.2015 erhebliche infrastrukturelle Investitionen (mind. 300.000 Euro) für das Mitgliederwachstum getätigt haben und ein ausbleibendes Mitgliederwachstum verzeichnen.

Alle antragsberechtigten Vereine werden über das neue Programm zur Mitgliedergewinnung direkt per E-Mail durch das HMdIS informiert. Vereine, die im Rahmen der Sonderklausel antragsberechtigt sind, können sich für eine individuelle Beratung telefonisch (0611-353 1822) sowie per E-Mail (coronahilfen-sport@hmdis.hessen.de) melden.

Abbildung eines Corona-Virus in Blau und Rot

Überblick

Corona in Hessen

Hier finden Sie die zentralen Informationen und neuesten Meldungen der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus.

Erhalt des vielfältigen Vereinswesens in Hessen

„Die Hessische Landesregierung steht fest an der Seite der Vereine, damit Angebote zu aktiver sportlicher Betätigung in Stadt und Land auch nach der Pandemie weiter fortbestehen. Dort wo finanzielle Engpässe entstanden sind, wurde bereits in den vergangenen Monaten durch die unterschiedlichen Landesprogramme umgehend geholfen. Unsere Sportvereine waren vor Corona topfit, jetzt helfen wir ihnen mit unserem Programm raus aus der Krise“, so Peter Beuth.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport steht seit Beginn der Pandemie im engen und vertrauensvollen Austausch mit den Sportverbänden des Landes. Um das Vereinswesen finanziell zu unterstützen und einen Beitrag für den Erhalt des vielfältigen Vereinswesens im Breiten- und Spitzensport in Hessen zu leisten, hatte das Land mit Aufkommen der Corona-Pandemie bereits im Frühjahr 2020 eine Vielzahl von Hilfs- und Unterstützungsprogrammen auferlegt. Gemeinnützige Sportvereine, die in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können seit dem 1. Mai 2020 und auch weiterhin für ihren ideellen Bereich (also die eigentliche Vereinstätigkeit ohne einen möglichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie die selbstbetriebene Vereinsgaststätte) Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragen. Das Programm hilft insbesondere kleineren hessischen Sportvereinen, finanziell weitestgehend unbeschadet durch die Krise zu kommen. Die Corona-Vereinshilfe wurde seither 325 Sportvereinen bewilligt. Insgesamt wurde dabei eine Fördersumme von 1,49 Millionen Euro ausgegeben. Damit betrug die durchschnittliche Fördersumme rund 4.600 Euro.

Darüber hinaus wurden weitere Programme für den Sport in Hessen aufgesetzt. Im Zusammenhang mit einem für Proficlubs zur Verfügung gestellten Darlehensprogramm, wurden Mittel von rund 4,5 Millionen Euro ausgezahlt. Ein weiteres Programm zur Unterstützung von Leistungssporttreibenden Vereinen wurde ebenfalls initiiert, um etwaige Systembrüche im Leistungssportbetrieb zu verhindern. Hier wurden bislang rund 1,12 Millionen Euro an 26 Vereine beschieden oder ausgeschüttet. Darüber hinaus wurde durch das Förderprogramm „Verbandshilfe-Corona“ speziell auf die Bedarfe der hessischen Verbände eingegangen und 1,8 Millionen Euro an 15 Verbände ausgeschüttet.

Hintergrund:

Hessens Sport­ver­ei­ne zählen etwa 2,1 Millio­nen Mitglie­der, die in mehr als 7.500 Vereinen des Landessportbundes organisiert sind. Die Hessische Landesregierung hat den organisierten Sport in Hessen 2020, unabhängig von Corona-Hilfsprogrammen, mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr ist der Sportetat des Landes auf rund 60 Millionen Euro angestiegen. Mehr als 20 Millionen Euro hiervon stehen zur Förderung des Sportstättenbaus und deren Erhaltung zur Verfügung.

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