Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Novellierung der Landeshaushaltsordnung

Finanzminister Boddenberg: „Hessen modernisiert den Landeshaushalt und macht die finanziellen Auswirkungen politischer Maßnahmen transparenter.“

„Es ist nicht nur unsere Pflicht, sondern auch ein inneres Anliegen, verantwortungsvoll mit dem uns anvertrauten Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umzugehen. Deshalb etablieren wir mit der Novellierung der Landeshaushaltsordnung den leistungsbezogenen doppischen Haushalt dauerhaft im Gesetz. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle und wirtschaftliche Gesamtsituation des Landes auch im Haushaltsplan transparent darzustellen. Nach unserem einmaligen Jahresabschluss nach internationalen Kriterien im Frühjahr dieses Jahres untermauert der Gesetzentwurf einmal mehr die Vorreiterrolle Hessens bei der Modernisierung des Haushaltswesens“, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden anlässlich der für den Abend geplanten ersten Lesung des Haushaltsmodernisierungsgesetzes im Hessischen Landtag.

Dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf geht eine mehr als 20jährige Umstellungs- und Erprobungsphase voraus. Mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, des kaufmännischen Rechnungswesens, des Produkthaushaltes und der jährlichen Landesbilanzen hat das Land Hessen bereits wichtige Meilensteine der Haushaltsmodernisierung im Auftrag des Landtages umgesetzt.

Diverse Neuerungen treten in Kraft

Allerdings basiert diese Umsetzung bislang allein auf sogenannten Experimentierklauseln in der Landeshaushaltsordnung sowie im jährlichen Haushaltsgesetz. „Mit der Neuregelung möchten wir diese Strukturelemente moderner Haushaltswirtschaft umfassend in der Landeshaushaltsordnung verankern und weiter entwickeln“, erklärte Boddenberg.

So kann ab dem Haushalt 2023 erstmals der geplante Gesamtressourcenverbrauch des Landes von der einzelnen Leistung bis hin zum Gesamthaushalt von den Bürgerinnen und Bürgern nachverfolgt werden. Gleichzeitig bleibt der Haushalt vergleichbar mit den kameralen, ausschließlich an den Einnahmen und Ausgaben orientierten, Haushalten des Bundes und anderer Länder. Dabei integriert der Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Schuldenbremse in die weiter entwickelte Haushaltssystematik.

Darüber hinaus kann der Aufwand für unterschiedliche politische Bereiche wie „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ oder „Bildung, Wissenschaft und Kultur“ erstmals ressortübergreifend im Haushaltsplan nachvollzogen werden. „Diese Gesamtübersicht der einzelnen Maßnahmen ist transparent und erleichtert die Diskussionen über die finanziellen Auswirkungen politischer Maßnahmen“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Schlagworte zum Thema