Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Meldepflichtiges Ereignis

Im Block A des Kernkraftwerks Biblis gab es ein meldepflichtiges Ereignis.

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Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Nuclear GmbH, hat dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet.

Im abgeschalteten und kernbrennstofffreien Block A des Kraftwerks Biblis musste am 22. September 2021 am Reaktor-Rundlaufkran eine Baugruppe in der betrieblichen Steuerung gegen eine Ersatzbaugruppe gleichen Typs getauscht werden, weil es durch einen Fehler dieser Baugruppe des Krans wiederholt zum Ansprechen der Hupe an der Fernbedienung kam.

Während das nachfolgenden Betriebs des Krans wurde am 23.09.2021 wiederum ein vergleichbares Ansprechen der Hupe an der Fernbedieneinheit festgestellt. Die erneute Ursachenklärung am 24.09.2021 ergab, dass zwei weitere fehlerhafte Baugruppen in der betrieblichen Steuerung des Krans vorhanden waren, die ein vergleichbares Fehlerbild zeigten. Die betroffenen Baugruppen wurden unmittelbar ausgetauscht und nach erfolgreicher Funktionsprüfung der Kran störungsfrei wieder in Betrieb genommen.

Die Befunde hatte keinerlei radiologische Auswirkungen und es kam zu keiner Beeinträchtigung von anderen Systemen. Das Vorkommnis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage waren mit dem Vorkommnis nicht verbunden.

Eine abschließende Bewertung wird von der Aufsichtsbehörde unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.

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