Weinbau im Rheingau

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

18 Millionen Euro für den Erhalt besonderer Kulturlandschaften

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete in Hessen werden im Rahmen der Ausgleichszulage (AGZ) gefördert.

„Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist eine wichtige Einkommensunterstützung für hessische Landwirtinnen und Landwirte, die trotz erschwerter landwirtschaftlicher Bedingungen unsere Kulturlandschaft erhalten und nachhaltige landwirtschaftliche Produkte erzeugen. Ich freue mich, dass in diesem Jahr insgesamt fast 10.900 landwirtschaftliche Betriebe von der Förderung der Ausgleichszulage profitieren“, erklärte Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Wertvolle Landschaften sollen erhalten bleiben

Die Ausgleichszulage (AGZ) wird als Kompensation von natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen in der Landwirtschaft gewährt. Derartige Standorte sind teilweise in Höhenlagen, auf Flächen mit Hangneigungen, in Gebieten mit besonderen klimatischen Voraussetzungen oder auch geringen Bodenqualitäten zu finden. „Die Bewirtschaftung dieser Flächen stellt Landwirtinnen und Landwirte häufig vor besondere Herausforderungen. Damit die wertvollen und artenreichen Landschaften dennoch erhalten werden können, stehen für dieses Jahr wieder rund 18 Millionen Euro zur Verfügung, die ab dem 17. Dezember 2021 an Landwirtinnen und Landwirte in Hessen ausgezahlt werden“, erklärte die Ministerin.

Durch eine Neuabgrenzung der Maßnahmenkulisse, in der alle benachteiligten Gebiete Hessens ausgewiesen werden, haben einige Gebiete ihren Status als „benachteiligt“ verloren. Landwirtschaftliche Betriebe, die in diesen, sogenannten „Phasing-Out-Gebieten“ Flächen bewirtschaften, erhalten für die Jahre 2021 und 2022 trotzdem weiterhin eine Einkommensstützung.

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