Die Anzahl der landwirtschaftlichen Nutztierrassen ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Wenige moderne Hochleistungsrinderrassen haben die an bestimmte Regionenund Landschaften angepassten Rinderrassen weitgehend verdrängt. Gründe für das Verschwinden solcher Nutztierrassen sind zum einen, dass die Zucht alter Rinderrassen dem Halter höhere Kosten (für Herdbuchführung etc.) verursacht und zum anderen durch geringere Leistungen auch nur geringe Erlöse zu erzielen sind.
Durch die Förderung der Zucht und Haltung der in Hessen noch vorhandenen, jedoch in Ihrem Bestand gefährdeten heimischen Rinderrassen
Rotes Höhenvieh und
Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind
sollen die Züchter und Züchterinnen darin unterstützt werden, Ihre Bestände zu erhalten bzw. zu erweitern und den damit verbundenen Mehraufwand zu tragen.
Antragstellung und Information:
Erstanträge auf Gewährung von Zuschüssen für die Zucht und Haltung von Zuchttieren müssen bis spätestens 1. Oktober des dem ersten Förderjahr vorausgehenden Förderjahres (1.10.2009 für das Kalenderjahr 2010) beim Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar eingegangen sein.
Zuwendungsempfänger:
Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG),
deren Zusammenschlüsse sowie
andere Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform, jeweils mit Sitz in Hessen.
Nicht gefördert werden
juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
juristische Personen des Privatrechts und
Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.
Voraussetzungen:
Zuwendungsempfänger müssen den Betrieb für die Dauer des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums selbst bewirtschaften und sich verpflichten:
mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten,
die Tiere in ein Zuchtbuch einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation eintragen zu lassen,
mit den Tieren an einem Erhaltungszuchtprogramm einer Züchtervereinigung teilzunehmen,
die Tiere gemäß den Vorgaben der Fachgremien der Fachprogramme zu halten sowie alle Tiere in Reinzucht anzupaaren.
Förderung:
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung beträgt für die Zucht und Haltung jährlich
125 Euro je im Herdbuch eingetragene Kuh,
125 Euro je in Herdbuch Stufe A eingetragener Bulle,
300 Euro zusätzlich für die Bereitstellung der Tiere zur Gewinnung von Samen und Embryonen für das Zuchtprogramm.
Kühe und Bullen gelten jeweils als 1 Großvieheinheit (GVE)