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Antrag und Freistellung

Wichtig für die Antragstellung

  • Anträge zur Freistellung wie auch zur Befürwortung müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
  • Name, Geburtsdatum und komplette Privatanschrift der/s Antragsteller/in (Antragsteller/innen müssen vor bzw. zu Beginn der Veranstaltung mindestens 16 Jahre alt sein.)
  • Komplette Anschrift der Beschäftigungsstelle (Die Beschäftigungsstelle muss eine Geschäftsstelle in Hessen besitzen, die der Arbeitsmittelpunkt der/des Arbeitnehmers/in ist.)
  • Komplette Anschrift des Vereins/ des Verbandes, der die Veranstaltung durchführt
  • Zeitraum und Dauer der Freistellung (Bitte die Zahl der – ganzen und/oder halben – Arbeitstage angeben, für die eine Freistellung beantragt wird.)
  • Titel/kurze Beschreibung der Veranstaltung, für die eine Freistellung beantragt wird
  • Angabe, welche Funktion(en) der/die Antragsteller/in bei dieser Veranstaltung hat (z.B. Betreuer/in, Leitung etc.)

Der Weg zur Freistellung

Jugendverband
(Jugendverbände im Hessischen Jugendring und sonstige auf Landesebene als förderwürdig anerkannte Jugendverbände)

  1. Antragstellung
    Die Jugendgruppe, der Verband oder der Verein, die/der eine Freistellung z.B. für eine/n leitend tätige Jugendleiter/in anstrebt, stellt einen Antrag auf Freistellung an den Landesverband bzw. die Landesgeschäftsstelle.
    Der Landesverband bzw. die Landesgeschäftsstelle prüft den Freistellungsantrag, stellt einen Antrag an die Beschäftigungsstelle und schickt einen Antrag an den Hessischen Jugendring zur Prüfung und Befürwortung.
  2. Prüfung
    Der Hessische Jugendring prüft den Antrag und schickt – bei Erfüllung der Voraussetzungen – eine Befürwortung des Antrages mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigen Antritt der Freistellung an die Beschäftigungsstelle sowie eine Kopie der Befürwortung an den Landesverband bzw. die Landesgeschäftsstelle.
  3. Freistellung

Sport
(Landessportbund Hessen, Sportjugend Hessen, Sportfachverband, Sportverein)

  1. Antragstellung
    Auf einem Antragsformular (erhältlich bei der Sportjugend Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60323 Frankfurt, Tel 069-6789218, www.sportjugend-hessen.de) stellen die/der ehrenamtlich Engagierte, bestätigt durch seinen Verband, Verein oder Sportkreis, einen Antrag auf Freistellung an die Sportjugend Hessen.
  2. Prüfung
    Die Sportjugend Hessen prüft den Antrag und sendet – bei Erfüllung der Voraussetzungen – der Beschäftigungsstelle mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigen Antritt der Freistellung einen Freistellungsantrag zu.
  3. Freistellung

Oder andere
Jugendhaus, Jugendinitiative, Jugendgruppe ohne Landesorganisation, Projektgruppe, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Angeboten der Jugendarbeit von Jugendämtern u.a.

  1. Antragstellung
    Das Jugendhaus, die Jugendinitiative, die Jugendgruppe u.a. stellen einen Antrag auf Freistellung an das örtlich zuständige Jugendamt.
  2. Prüfung
    Das Jugendamt prüft den Antrag und sendet – bei Erfüllung der Voraussetzungen – der Beschäftigungsstelle mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigen Antritt der Freistellung einen Freistellungsantrag zu.
  3. Freistellung
    Die Beschäftigungsstelle stellt für den beantragten Zeitraum die/den ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in unter Fortzahlung ihrer/seiner Bezahlung frei.


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